Die Kanzlei
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Die Kanzlei von Herrn Dr. Wolfgang Reißer in Augsburg hat sich auf die ausschließliche Vertretung von Arbeitnehmern spezialisiert.
Herr Dr. Reißer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Die Anwaltskanzlei in 86153 Augsburg liegt verkehrsgünstig in der Wertachstraße 21 gegenüber dem Arbeitsamt Augsburg. Es stehen in der Umgebung kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Sie erreichen die Kanzlei auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Haltestelle “Senkelbach” befindet sich nur wenige Meter von der Kanzlei entfernt.
Wenn Sie uns näher kennenlernen möchten, dann rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0821-24411490 an oder schreiben Sie uns eine Mail an info@reisser-arbeitsrecht.de.
Vision und Motivation
“Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.”
(Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach)
Der Satz von Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach ist bis zum heutigen
Tag richtig. Aus persönlicher Überzeugung wendet sich die Kanzlei von Herrn
Dr. Wolfgang Reißer deshalb gezielt an die rechtlich- und wirtschaftlich schwächere Seite, ausschließlich an Arbeitnehmer …
Kündigung
Oftmals werden Kündigungen als Drohmittel verwendet um Arbeit-nehmer zu höheren Leistungen anzuspornen.
Arbeitszeugnis
Oftmals ist ein Arbeitszeugnis für ein späteres berufliches Fortkommen von äußerster Wichtigkeit.
Sozialrechtliche Beratung
Als Annex zu einer fundierten arbeitsrechtlichen Beratung ist es für Arbeitnehmer von erheblicher Bedeutung, dass Sie auch im Bereich des Sozialrechts umfassend beraten werden.
Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz ist mittlerweile zu einem immer weiter zunehmenden Phänomen in unserer Arbeitswelt geworden. Der einzelne Arbeitnehmer steht dem oft völlig hilflos gegenüber.
Arbeitsvertrag
Immer wieder kann festgestellt werden, dass Arbeitsverträge unzulässige Klauseln beinhalten. Etwa Regelungen zu Überstunden, die pauschal als abgegolten angesehen werden oder Befristungen, die aufgrund Ihrer Häufigkeit und der Art und Weise ihres Zustandekommens als unzulässig anzusehen sind.
Leitende Angestellte
Für leitende Angestellte und Geschäftsführer ist es im Falle der Beendigung ihres Dienstvertrages von großer Wichtigkeit trotz § 14 KSchG unter den Anwendungsbereich der Kündigungsschutzgesetzes zu fallen.
Diskriminierung
Mit dem AGG hat der Gesetzgeber ein Gesetz geschaffen, welches jede Art von Diskriminierung verhindern soll.
Betriebsübergang
Soll ein Arbeitnehmer aufgrund von Outsourcing oder dem Betriebsübergang seinen Arbeitsplatz verlieren, wird seitens der anwaltlich beratenen Arbeitgeber oftmals (hoch) gepokert.
Betriebsverfassungsrecht
Das Betriebsverfassungsgesetz (kurz: “BetrVG”) ist die gesetzliche Grundlage der Arbeit von Betriebsräten.
Kanzlei
Dr. jur. Wolfgang Reißer
Wertachstraße 21
86153 Augsburg
Telefon 0821-24411490
info@reisser-arbeitsrecht.de